Denkmalschutz
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Ein Kulturdenkmal im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) kann ein Baudenkmal, ein Bodendenkmal oder ein bewegliches Denkmal sein.
Der Begriff "Baudenkmal" muss nicht zwangsläufig für ein Gebäude stehen; es kann sich hierbei auch lediglich um den Teil eines Gebäudes, einer Gebäudegruppe oder auch um eine Grünanlage handeln.
Die Einstufung als "Baudenkmal" und somit als erhaltenswerte Substanz erfolgt, wenn die Bedeutung nach städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder geschichtlichen Kriterien (ein Merkmal reicht aus!) gegeben ist.
Das Verzeichnis der Baudenkmale für den Bereich der Stadt Jever kann in der Abteilung Bauen und Stadtentwicklung eingesehen werden bzw. es wird von dort darüber Auskunft erteilt.
Bodendenkmal
Im Gegensatz zu den Baudenkmalen handelt es sich bei Bodendenkmalen um mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Gegenstände. Auch hier sind die Kriterien, die bereits für die Baudenkmale aufgeführt sind, für die Beurteilung heranzuziehen.
Die zuständige Behörde für Bodendenkmale ist die untere Denkmalbehörde, hier der Landkreis Friesland.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Friesland
Frau I. Rieken
Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement
Kreisamt, Zimmer 225
Lindenallee 1
26441 Jever
Telefon: 04461 919-2250
Telefax: 04461 919-8890
E-Mail: i.rieken@friesland.de
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen / Genehmigungspflicht
Sollten Arbeiten an einem Denkmal oder in unmittelbarer Nähe (Ensembleschutz) zu einem Denkmal geplant sein, bedenken Sie bitte, dass eine Genehmigungspflicht vorliegt, sobald das Denkmal beeinträchtigt wird. Ratsam ist es, sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landkreis Friesland in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob eine Baugenehmigung oder eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wobei die denkmalrechtliche Genehmigung gebührenfrei ist!