Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
Rathaus Stadt Jever
Am Kirchplatz 11, 26441 Jever
Telefon: 0 44 61 / 93 90
Fax: 0 44 61 / 93 91 00
E-Mail: info@stadt-jever.de