Gleichstellungsbeauftragte
Gesetzliche Grundlage:
Niedersächsische Verfassung, Artikel 3 Abs. 2 Satz 3
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.
Gleichstellungsbeauftragte
der Stadt Jever:
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jever arbeitet als Interessenvertretung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und setzt sich dafür ein, dass in allen Lebensbereichen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot für Frauen und Männer erfüllt wird.
Ihre Aufgabe ist es, bestehende Strukturen zu hinterfragen, Vorurteile abzubauen, an Veränderungen mitzuwirken und sich für neue Themen und Ideen einzusetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden. Sie ist dem Bürgermeister direkt unterstellt.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat laut
Niedersächsischem Komunalverfassungsgesetz die Ziele:
- zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter beizutragen,
- an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, „die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben“,
- Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzuregen.
Diese Aufgaben und Ziele werden auf verschiedenen Ebenen verfolgt:
- Teilnahme- und Rederecht an den Sitzungen sowie ein Akteneinsichtsrecht.
- Bei Personaleinstellungen wird die Gleichstellungsbeauftragte von der Ausschreibung der Stelle bis zur Auswahl einer geeigneten Bewerberin oder eines geeigneten Bewerbers beteiligt. Ziel ist es, das jeweils Unterrepräsentierte in einem Arbeitsgebiet zu fördern. Das bedeutet, dass zum Beispiel in den sozialen Berufen Männer unterstützt werden, in gewerblich-technischen Berufen die Frauen.
- Stellungnahmen zu Maßnahmen aus Politik und Verwaltung,
- Initiierung und Unterstützung von Netzwerken zur Verbesserung geschlechtsspezifischer Rahmenbedingungen,
- Anregung, Planung und Durchführung von Projekten mit geschlechtsspezifischen Anliegen,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern,