Bauleitplanung
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für ihr Gemeindegebiet die Stadt Jever, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan gibt die beabsichtigte zukünftige städtebaulicheEntwicklung, räumliche Gliederung und wirtschaftliche Nutzung wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung wieder. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet. Der aktuelle Flächennutzungsplan ist im Jahr 2009 von Rat und der Verwaltung entwickelt worden.
Eine rechtliche Bindung für den Bürger hat er jedoch nicht. Es können daher z.B. keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes hergeleitet werden.
Der Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen und Berichtigungen ist unter Flächennutzungsplan Stadt Jever zu finden.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Gemäß Baugesetzbuch sind sie als Satzungen in das Stadtrecht zu übernehmen. Textliche Begründungen sind, soweit vorhanden, Bestandteil der Pläne.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen beschränkt sich auf zu bebauende und gewerblich zu nutzende Bereiche gemäß der Entwicklung der Stadt. Sie sind im Siedlungsbereich nicht flächendeckend vorhanden. Der Bestand wird ständig überarbeitet bzw. erweitert.
Hinweise: Das Herleiten von Rechten und Pflichten aus solch einem abstrakten Planwerk bedarf einer gewissen Erfahrung. Stimmen Sie Vorhaben daher mit den Sachbearbeitern in der Stadtverwaltung ab. Rechtlich bindend sind einzig die originalen papiernen Ausführungen bei der Stadt Jever und beim Bauamt des Landkreises Friesland.
Die Bebauungspläne der Stadt Jever sind unter Bebauungspläne der Stadt Jever zu finden.